Gartenordnung
Kleingartenverein „Zum Röddelinsee 1986“ Templin e.V. Gartenordnung
- Ruhezeiten: Montag bis Samstag 13:00 -15:00 und 20:00 - 8:00 Uhr, sonn- und feiertags ganztägig.
- Brauchwasser: Die Entnahme ist nur in den Zeiten zwischen 6:00 und 11:00 bzw. 16:00 und 22:00 Uhr erlaubt.
- Müllentsorgung: Während der Gartensaison stehen am Parkplatz 1 jeweils zwei Tonnen für Restmüll und Papier zur Verfügung, die ausschließlich hierfür genutzt werden dürfen.
- Wertstoffe, Glas, Schadstoffe und Sonderabfälle hat jeder Pächter individuell über entsprechende Annahmestellen zu entsorgen.
- Gartenabfälle: Sind zu kompostieren oder über entsprechende Annahmestellen zu entsorgen.
- Das Verbrennen von Gartenabfällen in der Gartenanlage oder eine Entsorgung im Wald sind grundsätzlich verboten.
- Fäkalienentsorgung: Die Fäkaliengruben dürfen ausschließlich von zugelassenen Entsorgern (Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) entleert werden.
- Die Pächter sind für die Dichtigkeit der Abwassergruben verantwortlich.
- Parkordnung: Siehe hierzu Aushang in den Schaukästen.
- Besucher (betrifft nicht Gäste der Pächter) dürfen nur den Besucherparkplatz vor der Einfahrt zum Parkplatz 1 nutzen.
- Zufahrt zur Anlage: Auf dem gesamten Zufahrtsweg zu den Parkplätzen und auf den Parkplätzen selbst ist Schritttempo einzuhalten.
- Befahren der Anlage: Das Befahren der Wege innerhalb der Anlage mit Motorfahrzeugen ist nur in Ausnahmefällen gestattet.
- Haustiere: Außerhalb der eigenen Parzelle gilt in der gesamten Gartenanlage ein Leinenzwang für Hunde.
- Des Weiteren sind die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes, der Rahmengartenordnung nebst Zusatzbestimmungen und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten.
Der Vorstand Stand: 01/2021