Gartenordnung

Kleingartenverein „Zum Röddelinsee 1986“ Templin e.V. Gartenordnung 

  • Ruhezeiten: Montag bis Samstag 13:00 -15:00 und 20:00 - 8:00 Uhr, sonn- und feiertags ganztägig. 
  • Brauchwasser: Die Entnahme ist nur in den Zeiten zwischen 6:00 und 11:00 bzw. 16:00 und 22:00 Uhr erlaubt. 
  • Müllentsorgung: Während der Gartensaison stehen am Parkplatz 1 jeweils zwei Tonnen für Restmüll und Papier zur Verfügung, die ausschließlich hierfür genutzt werden dürfen.
  • Wertstoffe, Glas, Schadstoffe und Sonderabfälle hat jeder Pächter individuell über entsprechende Annahmestellen zu entsorgen. 
  • Gartenabfälle: Sind zu kompostieren oder über entsprechende Annahmestellen zu entsorgen. 
  • Das Verbrennen von Gartenabfällen in der Gartenanlage oder eine Entsorgung im Wald sind grundsätzlich verboten. 
  • Fäkalienentsorgung: Die Fäkaliengruben dürfen ausschließlich von zugelassenen Entsorgern (Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) entleert werden. 
  • Die Pächter sind für die Dichtigkeit der Abwassergruben verantwortlich. 
  • Parkordnung: Siehe hierzu Aushang in den Schaukästen. 
  • Besucher (betrifft nicht Gäste der Pächter) dürfen nur den Besucherparkplatz vor der Einfahrt zum Parkplatz 1 nutzen. 
  • Zufahrt zur Anlage: Auf dem gesamten Zufahrtsweg zu den Parkplätzen und auf den Parkplätzen selbst ist Schritttempo einzuhalten. 
  • Befahren der Anlage: Das Befahren der Wege innerhalb der Anlage mit Motorfahrzeugen ist nur in Ausnahmefällen gestattet. 
  • Haustiere: Außerhalb der eigenen Parzelle gilt in der gesamten Gartenanlage ein Leinenzwang für Hunde. 
  • Des Weiteren sind die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes, der Rahmengartenordnung nebst Zusatzbestimmungen und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten. 


Der Vorstand                                                                                                                               Stand: 01/2021