FAQs - Antworten auf Fragen rund um den Garten.
Sollten Sie eine Antwort vermissen, kontaktieren Sie uns gern, wir nehmen diese dann schnellstmöglich in unseren Katalog auf.
Cannabisanbau
Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen ist nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt.
Kameras im Garten
Alles rund um das Thema Videoüberwachung
Rechtsfragen rund um die Laube
Die Laube – Größe, Höhe, Bestandsschutz - was Sie rund um die Laube wissen sollten
Drohnen
Sie beabsichtigen, in Ihrem Garten eine Drohne zu nutzen? Dabei gibt es einiges zu beachten, um nicht mit dem Gesetz, vor allem aber mit dem Nachbarn in Konflikt zu geraten.
Hier lesen Sie mehr dazu in einem Artikel des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V
Feuer im Garten
Beim Frühjahrsputz auch im Kleingarten und in den KGA fallen jedes Jahr diverse Gartenabfälle an: Gestrüpp und Sträucher, Holzreste und andere Pflanzenabfälle. Viele Jahre war es landauf und landab Tradition, diese pflanzlichen Abfälle aus Garten und Haushalt im heimischen Gartenfeuer zu „entsorgen“. Das ist seit mehreren Jahren nicht mehr erlaubt, vielmehr wird die Kompostierung dieser Pflanzenreste empfohlen, um die Nährstoffe wieder dem natürlichen Kreislauf zuzuführen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz gibt ... Hinweise, in welchen Fällen Bürger gelegentlich dennoch ein kleines Holzfeuer im Freien ohne behördliche Genehmigung abbrennen können.
10 goldenen Regeln“ für Holzfeuer im Garten:
• Die Obergrenze für die Höhe und den Durchmesser eines Brennstoffhaufens beträgt einen Meter.
• Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden. • Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden.
• Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer.
• Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen.
• Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher).
• „Brandbeschleuniger“ wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden – Explosionsgefahr!
• Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen.
• Bei starker Rauchentwicklung oder bei Funkenflug ist das Feuer unverzüglich zu löschen.
• Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen.